Ahndung respektlosen Verhaltens

Zur Endrunde der C-Junioren konnte sich ein Übungsleiter aus Bad Frankenhausen nicht beherrschen und beleidigte mehrfach jugendliche Spieler und die Schiedsrichter massiv...

Die Vertreter seines Vereins widersprachen in der gestrigen mündlichen Verhandlung der Anklageschrift in der Sache nicht, betonten aber das langjährige verdienstvolle Engagement des Übungsleiters. Der Angeklagte entschuldigte sich zwar schriftlich bei den Beteiligten, aber kurz nach dem Absenden der Entschuldigung von ihm verfaßte beleidigende Posts in Facebook ließen die Sportrichter an der Ernsthaftigkeit der Entschuldigung zweifeln. Der lizenzierte Übungsleiter wurde daher vom Sportgericht bis zum 30. Juni in jeglicher Funktion, auch als Spieler, gesperrt. Außerdem wird ihm zusätzlich Lizenzentzug angedroht, wenn er während der Bewährungszeit sich wieder etwas in der Richtung zu Schulden kommen läßt. Darüber hinaus hat der Beklagte eine Geldstrafe zu bezahlen und die Verfahrenskosten zu tragen.

Das Sportgericht hob besonders das beleidigende und aggressive Verhalten gegenüber den Schiedsrichtern hervor. Jugendliche sehen in ihrem Trainer ein Vorbild und übernehmen unter Umständen das Verhalten unkritisch. Obwohl sich die Strafe noch im unteren Bereich des möglichen liegt, setzt das Sportgericht ein deutliches Zeichen, daß die Beleidigung eines anderen Sportkameraden – egal ob Spieler oder Schiedsrichter - kein Kavaliersdelikt ist.

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