NTKFA Sportgericht - Urteil 042-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 03.06.2014 auf Grund des Einsatzes eines Spielers der LSG Aufbau Sundhausen trotz „Gelb-Sperre“.

Entsprechend dem Antrag des Staffelleiters hat ein Spieler im Punktspiel der II. Mannschaft der LSG "Aufbau" Sundhausen gegen den RSV Woffleben am 15. März 2014, Endstand 1:4, seine 5. Verwarnung erhalten und hat im darauffolgenden Punktspiel zwischen der SG Leimbach und der LSG Aufbau Sundhausen II, ausgetragen am 22. März 2014, Endstand 11:1 teilgenommen.

Das Punktspiel der 1. Kreisklasse zwischen der SG Leimbach und der LSG Aufbau Sundhausen II wird entsprechend dem Spielausgang gewertet. Der Verein LSG Aufbau Sundhausen wird zur Zahlung eines Strafgeldes in Höhe von 30,- EUR verurteilt. Der Sportfreund wird wegen Spielens während der eigenen Sperre zu einer Spielsperre für die Dauer von zwei Pflichtspielen, beginnend mit dem 22. März 2014 verurteilt. Auf die Verhängung eines Strafgeldes gegen den betroffenen Spieler wird verzichtet.

FUVI0111ADANALSCD